
Iranischer Goldschmuck aus dem 14. Jahrhundert mit feiner Filigranarbeit und einem Taubenpaar, von historischer und kunstlerischer Bedeutung.
Anlagegold unterliegt in Ungarn einer vorteilhaften Besteuerung, da neben der Mehrwertsteuerbefreiung der auf physischem Gold erzielte Gewinn lediglich mit der 15%igen Einkommensteuer belastet wird.
Die häufigsten Fragen zur Besteuerung nach dem Verkauf von Anlagegold
Im folgenden Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zu den ungarischen Vorschriften bezüglich der Besteuerung von Anlagegold zusammengestellt. Selbstverständlich empfiehlt es sich, bei grösseren Goldverkäufen einen Steuerberater oder Buchhalter mit der Erstellung der Steuererklärung zu beauftragen.
Wie muss ich nach dem Verkauf von Anlagegold Steuern zahlen?
Anlagegold ist ein beweglicher Vermogensgegenstand, d. h. als ungarischer Steuerinlander musst du das aus der physischen Goldanlage erzielte Einkommen (deinen Gewinn) gemass § 58 des Einkommensteuergesetzes selbst ermitteln und in deiner Steuererklarung angeben.
Das Gesetz unterscheidet drei Fälle:
1. Fall:
Du musst den Goldverkauf nicht in deiner Steuererklarung angeben, wenn:
- der Gesamtwert der von dir in dem betreffenden Jahr verkauften beweglichen Vermogensgegenstande 600.000 Ft nicht erreicht.
- das aus dem Verkauf beweglicher Vermögensgegenstände erzielte Einkommen in dem betreffenden Jahr 200.000 Ft nicht erreicht.
Die auf das 200.000 Ft nicht übersteigende Einkommen entfallende Steuer (d. h. 30.000 Ft) kann von der ermittelten Steuer abgezogen werden.
2. Fall:
Wenn du noch uber die Kaufrechnung verfugst und deine sonstigen Kosten nachweisen kannst, bildet die Differenz zwischen dem gesamten Anschaffungsaufwand und dem Verkaufspreis die Bemessungsgrundlage, die mit 15% besteuert wird.
Anschaffungskosten: 1.000.000 Ft Verkaufspreis: 1.400.000 Ft Differenz: 400.000 Ft Steuer: 60.000 Ft.
3. Fall:
Wenn die Kaufrechnung nicht mehr vorliegt, bilden 25% des Verkaufspreises die Bemessungsgrundlage, die ebenfalls mit 15% besteuert wird.
Verkaufspreis: 1.400.000 Ft Bemessungsgrundlage: 350.000 Ft Steuer: 52.500 Ft.
Diese Berechnung dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt in keiner Weise eine steuerliche Beratung dar.
Muss der Goldhändler melden, dass ich Gold verkauft habe?
Da Anlagegold ein beweglicher Vermögensgegenstand ist, stellt der Kauf und Verkauf von Anlagegold kein Börsen- oder reguliertes Kapitalmarktgeschäft dar.
Folglich ermittelt der Goldhändler beim Verkauf von Anlagegold keinen Gewinn, zieht keine Steuer ein und meldet die Transaktion nicht an die Steuerbehörde.
Ich habe beim Verkauf von physischem Gold einen Verlust erlitten. Kann ich diesen mit meinen Gewinnen verrechnen?
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der auf Anlagegold erzielte Gewinn/Verlust steuerlich auf einer völlig anderen Rechtsgrundlage basiert als beispielsweise Einkünfte aus Aktienanlagen - Ersteres stellt einen Verkauf beweglicher Vermögensgegenstände dar, während Letzteres ein reguliertes Kapitalmarktgeschäft ist.
Daher kannst du Verluste aus Anlagegold nicht mit Gewinnen aus Aktienmarkten verrechnen und umgekehrt; d. h. du kannst deine Gewinne aus Anlagegold auch nicht durch Verluste an den Aktienmarkten steuerlich optimieren.
Wie muss ich versteuern, wenn ich im Ausland steuerlich ansässig bin?
Dies hangt davon ab, in welchem Staat du deinen steuerlichen Wohnsitz hast.
Derzeit ist die Besteuerung von Einkünften aus Anlagegold selbst innerhalb der Europäischen Union nicht vollständig einheitlich, und es können erhebliche Unterschiede zwischen den Regelungen der einzelnen Märkte bestehen.
So gibt es beispielsweise Länder, in denen der Gewinn aus Anlagegold nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei ist, während in anderen Ländern bestimmte lokale Anlagegoldmünzen von der Einkommensteuer befreit sein können.
Daher empfiehlt es sich als ausländischer (nicht-ungarischer) Steuerinländer in jedem Fall, einen mit den lokalen Steuervorschriften vertrauten Steuerberater aufzusuchen.
