Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Goldtresor wurden aktualisiert
Goldtresor 2.0 kommt im ersten Quartal 2026 mit einer vollständigen Systemüberholung, Modernisierung und neuen Funktionen. Der erste vorbereitende Schritt ist eine umfassende Aktualisierung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Goldtresor Team
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Goldtresor 2.0 kommt im ersten Quartal 2026 mit einer vollständigen Systemüberholung, Modernisierung und neuen Funktionen. Der erste vorbereitende Schritt ist eine umfassende Überarbeitung der aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ÁSZF).
Die bedeutendste Änderung besteht darin, dass wir — als erste im Land, in Anlehnung an die Standards des Londoner Edelmetallmarkts — unseren Goldkontoführungsservice in ein sogenanntes nicht-allokiertes und ein allokiertes Goldkontoführungsservice aufteilen.
Die neue, ab dem 20. Dezember 2025 gültige Version der ÁSZF ist hier abrufbar.
Die wesentlichen rechtlichen und technischen Änderungen sind folgende:
- Alle Firmenkunden können im nicht-allokierten System handeln, das heißt, ihr Guthaben stellt eine Forderung gegenüber Goldtresor dar; während
- Alle Privatkundenkunden im allokierten System handeln können, das heißt, ihr Guthaben stellt den Umfang des Eigentumsrechts dar, das in physischen Anlagegoldbarren (oder einem anderen Edelmetall, sofern der Auftrag ein solches Konto vorsieht) verkörpert ist, die Goldtresor zu ihren Gunsten lagert.
- Es wird auch eine technische Änderung in unserer Rechnungsstellungspraxis geben: Bei Privatpersonen, die Goldkontoguthaben erwerben, stellen wir auf die Rechnungsstellung unter dem Titel "Kauf von Anlagegold" um, während bei Firmenkunden die Rechnungsstellung der Kommissionsgebühren unverändert bleibt.
Kunden müssen bezüglich dieser Umstellung keine Maßnahmen ergreifen.
Die ausdrückliche Annahme der ÁSZF gilt als erfolgt, wenn der Kunde den Vertrag nicht innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten kündigt oder das System weiterhin nutzt.
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2025.
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